Tipps

Wann darf man Bäume fällen?




01.10.–28.02.
Fällperiode - Fällung geschützter Bäume nur mit Fällgenehmigung.


01.03.–30.09.
Fällung geschützter Bäume nur mit Ausnahmegenehmigung.


Vom 1. März bis 30. September schützt das Bundesnaturschutzgesetz nistende Vögel. Wann darüber hinaus Bäume gefällt werden dürfen, regeln individuelle Vorschriften der Bundesländer und Kommunen (z. B. Baumschutzverordnung Potsdam). Geschützt sind Bäume (in Potsdam) mit einem Stammumfang über 45 cm. Ausnahmegenehmigungen werden erteilt, wenn Gefahr besteht oder Baumaßnahmen geplant sind.



Wie beantragt man eine Baumfällung?

Der Antrag muss an die jeweilige Naturschutzbehörde gestellt werden 

(z. B.Untere Naturschutzbehörde der Stadt Potsdam). Im Antrag werden 

u. a. folgende Informationen zum Baum abgefragt:


  • Wie groß ist der Stammumfang auf der Höhe von 1,30 Metern?
  • Um welche Baumart handelt es sich?
  • Welche Maßnahmen werden beantragt?


Nach Baumfällungen werden meist entsprechende Ersatzpflanzungen oder Ausgleichsabgaben gefordert.

Hier können Sie den Antrag für Potsdam herunterladen.



Wann schneidet man Bäume?

Pflegeschnitte sind ganzjährig möglich. Stärkere Kroneneinkürzungen müssen genehmigt werden und sind laut Baumschutzverordnung in der Zeit vom 1.10. bis 28.02. durchzuführen



Warum lohnt sich Baumpflege?

Bei einer fachlichen Beratung zum Zustand des Baumes und des Standortes können Maßnahmen gezielt empfohlen werden. Professionelle Schnitttechniken von ausgebildeten Baumpflegern können den Wuchs von Bäumen begünstigen und den Baum lange erhalten. Durch frühzeitiges Erkennen von Krankheiten und Gefahren kann gezielt und nachhaltig eingegriffen werden.



Was hilft, wenn die Hecke oder der Baum schlecht wachsen?

Eine Bodenbeurteilung und anschließende Bodenanalyse kann wichtige Erkenntnisse bringen. Mit aktiven Mikroorganismen kann gestörter Boden wieder aufgebaut werden. So wird das Pflanzenwachstum gestärkt und dem erneuten Befall von Schädlingen wird vorgebeugt.